Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtReferentin / Gesprächspartnerin:
Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden
Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
Thematik:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2019, Rückblick – Herausforderungen der
Fachkräftesicherung – Ziele und Schwerpunkte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden 2020
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI
Ort:
Agentur für Arbeit, Henriette-Heber-Str. 6, 01069 Dresden, Raum 4.151 (Sitzungssaal)